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Begutachtung
Ich erstelle psychologische Sachverständigengutachten im Rahmen von Verfahren in Kindschaftssachen und führe auf Wunsch auch eine lösungsorientierte Begutachtung (gem. § 163 Abs. 2 FamFG) durch.
​Ich bin seit 2022 geprüfter und zertifizierter Fachpsychologe für Rechtspsychologie der psychologischen Berufsverbände DGPs und BDP. Die Qualitätssicherung meiner Tätigkeit erfolgt u. a. durch Supervision, Intervision und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Aufträge für Sachverständigengutachten nehme ich ausschließlich von Gerichten an.
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